Sicherheitshinweise
In unserem Shop bieten wir nur Artikel der Kategorien F1, F2, T1 und P1 an, welche auch für Privatpersonen geeignet sind.
Kategorie F1
Feuerwerk mit sehr geringer Gefahr, auch in geschlossenen Räumen verwendbar, ganzjährig verkaufbar, Erwerb auch von Jugendlichen möglich (Mindestalter 12 Jahre) (früher Klasse I). z. B. Knallerbsen, Wunderkerzen
Kategorie F2
Feuerwerkskörper mit geringer Gefahr, nur im Freien verwendbar, Abgabe und Verwendung nur zu Silvester bzw. auch unterhalb des Jahres an jedermann bei Vorlage einer durch die örtlich zuständige Behörde erteilten Ausnahmegenehmigung (für besondere Ereignisse z. B. Geburtstag, Hochzeitstag, u. ä.) oder generell an Personen, die im Besitz einer Erlaubnis nach §7 oder 27 SprengG oder im Besitz eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG sind (im Folgenden kurz Pyrotechniker) (Mindestalter 18 Jahre) (früher Klasse II).
Kategorie T1
Pyrotechnische Gegenstände für Bühnen mit geringer Gefährdung , erhältlich ab 18 Jahre.
Kategorie P1
Pyrotechnische Gegenstände für sonstige Zwecke mit geringer Gefahr (früher Klasse T1), erhältlich ab 18 Jahren.
Das Abbrennen und Besitzen von pyrotechnischen Gegenständen anderer Kategorien (F3, F4, T2, P2) ist nur berechtigen Personen mit einem zusätzlichen Befähigungsschein erlaubt! Es gelten die Gesetzesvorgaben des Sprengstoffgesetzes (SprengG)!
Das Abbrennen von Feuerwerk ist ausschließlich zu Silvester 31.12. (18 Uhr) bis 01.01 (7:00 Uhr) erlaubt. Wer außerhalb von Silvester ein Feuerwerk kaufen und abbrennen möchte, benötigt eine Ausnahmegenehmigung nach §24 Abs. 1. Diese Genehmigung muss bei der örtlichen Behörde beantragt werden und wird erst nach einer Prüfung ausgestellt. Die Formulare für solch eine Ausnahmegenehmigung - die Ihre persönlichen Daten, Ort, Anlass, Datum und Dauer des Feuerwerks enthalten muss - finden Sie in der Regel beim Ordnungsamt Ihrer Gemeinde.
Beim Abbrennen von Feuerwerk empfehlen wir folgende Dinge zu berücksichtigen:
- Abbrennen nur im Freien
- Sicherheitsabstand zu Autos, Gebäuden und anderen Personen (Mindestens 7m)
- Bei starken Wind sollte auf das Abbrennen von Feuerwerk verzichtet werden
- Kinder sollten gegebenfalls einen Gehörschutz tragen
Sollten Sie Fragen haben, so können Sie uns gerne jederzeit ansprechen bzw. kontaktieren.